Wir bei Bactoid Meme Automata stellen in einer neuen Rubrik deutsche Gesetze vor.
Nehmen wir zb dieses Gesetz:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) Wer durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert fahrlässig gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe
1.
in den Fällen des Absatzes 1 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren,
2.
in den Fällen des Absatzes 2 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Also bitte verzichtet darauf, Atomwaffen, oder Nukleares Material zu verteilen.
Unseren Recherchen nach gab es 57 Die dokumentierten Fälle. Diese beziehen sich auf Versuche, Vorbereitungen oder rechtliche Prüfungen, ob § 307 einschlägig ist.
Wenn euch das ganze gefallen hat, gibts bald Nachschub zum Thema. Vorschläge nehmen wir auch entgegen.
Roger Roger.
-RogerRoger für Bactoid Meme Automata